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Untere Stadtmühle
1398 als Erblehen an die Stadt übertragen, seit 1913 E-Werk
Die Mühlen von Horb werden bereits im ältesten Stadtrechtsprivileg
der Pfalzgrafen von Tübingen aus dem Jahre 1270 erwähnt. Die
Mühlgasse wird 1351 erstmals genannt, und 1398 überließ
Herzog Leopold IV. von Österreich der Horber Bürgerschaft die
ursprünglich 3 herrschaftlichen Getreidemühlen als Erblehen gegen
einen jährlichen Zins. Die Stadt betrieb 2 dieser Mühlen durch
besoldete Müller bis 1774 in eigener Regie. Nachdem die beiden Stadtmühlen
verpachtet worden waren, wurden sie schließlich 1818 von der Stadt
an die jeweiligen Pächter veräußert. 1913 wurde die untere
Mühle aufgegeben und zu einem E-Werk umgebaut. |