Als Hexengefängnis diente in Horb der Luziferturm (Inneres Ihlinger Tor). Die "gütlichen und peinlichen Befragungen" erfolgten in den Kellergewölben des Rathauses am oberen Markt. Die in Horb übliche Form der Hexenfolter war das sogenannte "Aufziehen"; d. h. die Beschuldigten wurden an einem Strick, mit dem man die Hände auf den Rücken gefesselt hatte und der dann über eine Rolle an der Decke geführt wurde, vom Boden hochgezogen. Zur Steigerung der Tortur wurden den Gefolterten Gewichte an die Füße gehängt. Die Folter galt damals nicht als Strafe, sondern als allgemein anerkanntes Mittel zur Beweisfindung: 
Peinliche Halsgerichtsordnung unter Kaiser Karl V. - Carolina, 1532.