
| Die Hexenprozesse am Beginn der Neuzeit zählen zu den größten,
nicht kriegsbedingten Massenvernichtungen von Menschen durch Menschen.
Allein in der Stadt Horb a.N. wurden zwischen 1558 und 1671 in insgesamt
125 Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts der Hexerei angestellt.
Zu den 100 Beklagten, deren Prozesse zur Exekution
geführt haben, zählten auch 4 Frauen aus dem Spitalort Altheim.
Zwei der durch Folter erzwungenen Geständnisse
haben sich im Stadtarchiv Horb erhalten.
Im Jahr 1581 wurde Anna Schröck zusammen mit zwei anderen Frauen aus Altheim der Hexerei bezichtigt, nachdem eine Überschwemmungskatastrophe am 15. Mai 1578 in Horb großen Schaden angerichtet und eine neue Prozeßkette ausgelöst hatte. Im Juni 1613 war es wiederum ein verheerender Hagelsturm, der nach einer prozeßfreien Phase von 8 Jahren zur Verurteilung von Anna Grammer geführt hat. Anna Schröck und Anna Grammer wurden auf dem Galgenfeld in Horb (heute Stadtteil Hohenberg) hingerichtet und verbrannt. |
| Mit eine der Hauptursachen, die zur Hexenverfolgung geführt hatten, war der Glaube an die Wirksamkeit von Magie, der bis ins 18. Jahrhundert zu den selbstverständlichen Überzeugungen aller Teile der westeuropäischen Gesellschaften gehörte. Die Ausübung von Magie, um die Zukunft zu erfahren, zu heilen oder gute Ernteerträge zu erzielen, war für die meisten Menschen Teil des Alltags. In der Vorstellungswelt des Spätmittelalters wandelte sich aber der Zauberer zum Mitglied einer kriminellen Bande, in der der Teufel als Anstifter und Helfer auftrat. Die Zugehörigkeit zu einer ketzerischen, den Teufel verehrenden Sekte wurde zu einem neuen Verbrechen: Die Hexerei. Sie bestand nach der Hexentheorie der Dämonologen (z.B. Jacob Sprenger u. Heinrich Krämer: Malleus maleficarum [Hexenhammer], 1487) aus 5 Elementen, die an den beiden nachfolgenden Altheimer Hexenprotokollen exemplarisch dargestellt sind. |
|
Der böß Geist saye zu Ir in das Bett komen, sie angemuetet mit Ir Gemeinschaft zu haben, volgends begert sich
Gottes zu verleugnen, das sie gethan.
Anna Schröckhin besagte drei weitere Frauen als Mittäterinnen:
|
|
Sagt ungevahr bei 15 Jahren, als sie dem Rebhenslin zue Rexingen
gehauset und sich gegen Irem ersten Mann Caspar Cleger von Althaim ehelich
versprochen und vor der Hochzeit in gemelts Rebhenslins Haus seines
willens gepflogen, seien sie beede uf ein Zeit zue Horb gewesen, seie
sie heim uff Rexingen hinaus und er Caspar Althaim zuegangen, sie vermaint
volge Ir nach, da seie der böß Gaist uf dem weeg in seiner Gestalt
in der Rexinger Weingaßen zue Ir khomen, begert soll
seines willens pflegen, das sie gethon und nicht gewüst, das es
nit Ir Mann gewesen bis nach verrichter Sachen, weil er kalter Natur gewesen,
damahlen gesagt, wöll bald wider zue Ir khomen, seie der böße
Geist, haiß Gräßlin.
Anna Grammerin hatte 4 Besagungen gegen noch lebende Personen geäußert, deren Namen allerdings angestrichen oder eingeklammert worden sind. |
Literatur:
Ortschaftsverwaltung Altheim, 1200 Jahre Altheim, Horb 1991
Johannes Dillinger, Hexenprozesse in Horb, Veröffentlichungen
des Kultur- und Museumsvereins Horb a.N. e.V., Folge 11, Horb 1994